Johann Riebling war der Name des ersten Superintendenten von Mecklenburg-Schwerin, der im Jahre 1540 von Herzog Heinrich V. nach Parchim berufen wurde. Riebling wurde 1494 in Hamburg geboren und verfasste zusammen mit dem Rostocker Theologieprofessor Johann Aurifaber (
http://purl.uni-rostock.de/matrikel/100018469) eine Kirchenordnung für Mecklenburg, die in Rücksprache mit Philipp Melanchthon 1552 publiziert wurde. Riebling starb am 25.11.1554 in Parchim. Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass dies seine Immatrikulation ist, da sein Amt sicherlich vermerkt worden wäre. Möglicherweise handelt es sich hier um seinen Sohn?